Erbschaftsteuerrecht und Unternehmensnachfolgeplanung
Neben der Erstellung von Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen ist die sorgfältige Planung der vorweggenommenen Erbfolge das entscheidende Kriterium, um die zukünftig anfallende Erbschaftsteuer zu vermeiden oder zu minimieren.
Dies kann unter anderem erreicht werden durch:
Mit Ihnen zusammen erarbeite ich, die für Sie günstigste Lösung.
Dies kann unter anderem erreicht werden durch:
- Entsprechende Ausnutzung der Schenkungsfreibeträge
- Frühzeitige Beteiligung Ihrer Kinder am Unternehmen und /oder durch Vermögensumschichtung
Mit Ihnen zusammen erarbeite ich, die für Sie günstigste Lösung.