Annette Tenhaven-Dietrich
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Erbschaftsteuerrecht und Unternehmensnachfolgeplanung

Neben der Erstellung von Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen ist die sorgfältige Planung der vorweggenommenen Erbfolge das entscheidende Kriterium, um die zukünftig anfallende Erbschaftsteuer zu vermeiden oder zu minimieren.

Dies kann unter anderem erreicht werden durch:

  • Entsprechende Ausnutzung der Schenkungsfreibeträge
  • Frühzeitige Beteiligung Ihrer Kinder am Unternehmen und /oder durch Vermögensumschichtung

Mit Ihnen zusammen erarbeite ich, die für Sie günstigste Lösung.